Ratgeber · Lead-Bearbeitung

Gesprächsleitfaden für den Erstanruf beim Eigentümer-Lead

Ein Gesprächsleitfaden für den Erstanruf ist ein kurzer Ablaufplan, mit dem ein Makler einen Eigentümer nach dessen Online-Anfrage zurückruft: Anlass nennen, Zeit klären, offene Fragen stellen, einen Termin festlegen und das Ergebnis dokumentieren. Dieser Ratgeber zeigt den Fünf-Takt-Leitfaden mit Formulierungen, einem Mailbox-Text, typischen Gesprächssituationen und den rechtlichen Eckpunkten für Maklerbüros.

15 Min. Lesezeit · 7 Quellen · Veröffentlicht am

Was ist ein Gesprächsleitfaden für den Erstanruf?

Ein Gesprächsleitfaden für den Erstanruf ist eine Gedächtnisstütze für den ersten Rückruf bei einem Eigentümer, der eine Anfrage gestellt hat. Er legt Reihenfolge, Ziel und Formulierungsbausteine des Gesprächs fest und lässt Raum für die Antworten des Eigentümers.

Ein Leitfaden unterscheidet sich von einem Skript. Ein Skript gibt Sätze wörtlich vor. Ein Leitfaden gibt Ziele und Bausteine vor und lässt den Wortlaut offen. Bei einem Rückruf auf eine Anfrage passt der Leitfaden besser, weil der Eigentümer eine persönliche Antwort erwartet und kein Vorlesen.

Der Erstanruf ist kein Kaltanruf. Der Eigentümer hat sich selbst gemeldet und erwartet einen Rückruf. Für Anrufe bei Personen, die sich nicht gemeldet haben, gelten strengere Regeln (siehe Abschnitt zum Recht). Vom Erstgespräch vor Ort unterscheidet sich der Anruf im Ziel: Der Anruf klärt das Anliegen und vereinbart einen Termin, das Gespräch vor Ort führt zum Mandat. Das Erstgespräch behandelt der Ratgeber Erstgespräch mit Eigentümern, die Einstufung nach Kriterien der Ratgeber Lead-Qualifizierung und die Abstände der Kontaktversuche der Ratgeber Leads nachfassen.

Unser Befund aus der Wettbewerbsprüfung (Abruf 03.11.2026): In drei Google-Abrufen mit zusammen 23 organischen Treffern zu „gesprächsleitfaden“, „telefonleitfaden“ und „gesprächsleitfaden immobilienmakler“ behandeln die lesbaren Seiten Verkaufsgespräche im allgemeinen Vertrieb, Telefonakquise bei Geschäftskunden, Mitarbeitergespräche, Messegespräche sowie Beratungsgespräche für Versicherungen und Kredite. Eine Seite, die den Rückruf bei einer Eigentümeranfrage mit Fragen, Formulierungen, Mailbox und Rechtsrahmen beschreibt, fanden wir nicht. Diese Lücke füllt dieser Ratgeber.

Welche Takte hat der Erstanruf? Der Fünf-Takt-Leitfaden

Der Fünf-Takt-Leitfaden gliedert den Erstanruf in fünf Schritte: Anlass nennen, Zeit klären, Fragen stellen und zuhören, nächsten Schritt festlegen, zusammenfassen und dokumentieren. Jeder Takt hat ein Ziel und ein Ergebnis, das Sie im CRM festhalten.

Der Fünf-Takt-Leitfaden ist eine redaktionelle Struktur für Maklerbüros, keine belegte Optimalreihenfolge. Er stellt die Zeit des Eigentümers an den zweiten Platz, weil aus einem Anruf zur falschen Zeit kein gutes Gespräch wird, und er trennt Fragen von Terminvorschlägen: Erst nach den Antworten folgt der Termin.

Fünf-Takt-Leitfaden für den Erstanruf im Überblick
TaktZielBeispielbausteinErgebnis im CRM
1. Anlass nennenWiedererkennung schaffen, Herkunft der Anfrage klären„Guten Tag Frau Muster, hier ist [Name] vom Maklerbüro [Büro]. Sie haben heute über [Quelle] eine Anfrage zu Ihrer Immobilie gestellt.“Zeitpunkt des Anrufs, erreichte Person
2. Zeit klärenEinverständnis mit dem Gespräch einholen„Haben Sie jetzt kurz zwei Minuten, oder rufe ich zu einer anderen Zeit zurück?“Zeit passt oder Rückruftermin
3. Fragen stellen und zuhörenEigentümerstatus, Objekt, Anlass, Zeitrahmen und Maklerbindung klärenSechs offene Fragen (siehe Abschnitt zu den Fragen)Qualifizierungsfelder, Anlass wörtlich
4. Nächsten Schritt festlegenVerbindlichen Termin oder Wiedervorlage vereinbaren„Wenn Sie möchten, schauen wir uns die Immobilie gemeinsam an. Passt Ihnen Dienstag oder Donnerstag besser?“Termin oder Wiedervorlage mit Datum
5. Zusammenfassen und dokumentierenGesagtes bestätigen, Ablauf erklären, Ergebnis festhalten„Ich fasse kurz zusammen, was wir besprochen haben …“Notiz, Einstufung, Sperrvermerk bei Absage

Der Fünf-Takt-Leitfaden für den Erstanruf

Fünf Takte vom Anlass bis zum dokumentierten Ergebnis

immobilien-leadskaufen.de
  1. Takt 1Anlass nennenName, Büro und Anlass der Anfrage, Quelle ehrlich nennen
  2. Takt 2Zeit klärenFragen, ob jetzt kurz Zeit ist, sonst Rückruftermin vereinbaren
  3. Takt 3Fragen und zuhörenSechs offene Fragen zu Eigentümerstatus, Objekt, Anlass, Zeitrahmen und Maklerbindung
  4. Takt 4Nächsten Schritt festlegenTermin mit Datum vorschlagen, sonst Wiedervorlage mit Grund
  5. Takt 5Zusammenfassen und dokumentierenGesagtes bestätigen, Ergebnis ins CRM eintragen, Kontaktsperre bei Absage

Redaktionelle Empfehlung · Preis und Provision erst im Termin besprechen

Quelle: eigene redaktionelle Struktur, immobilien-leads-kaufen.de (Stand 03.11.2026)

Der Fünf-Takt-Leitfaden: die fünf Schritte des Erstanrufs bei einem Eigentümer-Lead (redaktionelle Empfehlung).

Wie eröffnen Sie den Erstanruf?

Nennen Sie in den ersten Sätzen Ihren Namen, Ihr Büro und den Anlass der Anfrage, und fragen Sie danach nach der Zeit des Eigentümers. Der Eigentümer beantwortet damit unausgesprochen zwei Fragen: wer anruft und woher die Rufnummer stammt.

Nennen Sie den Anlass so, wie ihn der Eigentümer angegeben hat, zum Beispiel „Sie haben heute eine Bewertung Ihrer Immobilie angefragt“. Bei gekauften Leads nennen Sie die Quelle ehrlich. Behaupten Sie keine Empfehlung und keine frühere Bekanntschaft. Wer Zweifel an der Herkunft weckt, verliert das Gespräch in den ersten Sekunden.

Die Quelle zu nennen ist nicht nur höflich. Bei Leads, die ein Anbieter vermittelt hat, wurden die Daten nicht beim Eigentümer selbst erhoben; dann kommen Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO in Betracht (siehe Abschnitt zum Recht).

Bereiten Sie den Anruf mit einem kurzen Check vor, bevor Sie wählen. Der Check dauert wenige Augenblicke und verhindert, dass Sie Fragen stellen, deren Antwort schon in der Anfrage steht.

  • Name und Anrede des Eigentümers laut Anfrage, richtig ausgesprochen
  • Objektart, Standort und Anlass laut Anfrage
  • Zeitpunkt der Anfrage und genannte Quelle
  • Text der Einwilligung und erlaubte Kanäle (Telefon, E-Mail, Messenger)
  • Lead-Art: geteilt oder exklusiv, vorqualifiziert oder nicht
  • Eigenes Gesprächsziel: Termin vereinbaren, nicht Mandat abschließen

Welche Fragen stellen Sie im Erstanruf?

Sechs offene Fragen genügen im Erstanruf: Eigentümerstatus, Objekt, Anlass, Zeitrahmen, Maklerbindung und nächster Schritt. Jede Frage hat ein Ziel und ein Feld im CRM. Mehr Fragen machen aus dem Rückruf ein Verhör.

Offene Fragen beginnen mit Wer, Was, Wann, Wie oder Warum und lassen den Eigentümer erzählen. Notieren Sie die Antwort zum Anlass wörtlich, weil sie im späteren Gespräch vor Ort wiederkehrt. Die Kriterien, nach denen Sie die Antworten einstufen, stehen im Ratgeber Lead-Qualifizierung; die Absichtsstufen (Information, Orientierung, Entscheidung) stehen im Ratgeber Erstgespräch mit Eigentümern.

Sparen Sie Fragen zu Preisvorstellung, Provision und Vertragsart für den Termin auf. Diese Themen brauchen Objektkenntnis und Zeit. Am Telefon führen sie zu Zahlen, die später nicht mehr zurückzunehmen sind.

Sechs Fragen für den Erstanruf mit Zweck und CRM-Feld
FrageZweckCRM-Feld
„Sind Sie Eigentümer der Immobilie, oder entscheidet noch jemand mit?“Eigentümerstatus und Entscheider klärenEigentümer ja/nein, weitere Entscheider
„Um welche Immobilie geht es, und wo liegt sie?“Objektart und Passung zum Einsatzgebiet prüfenObjektart, Standort (PLZ)
„Was hat Sie zu der Anfrage bewegt?“Anlass verstehenAnlass wörtlich
„Bis wann möchten Sie wissen, wie es weitergeht?“Zeitrahmen und Absichtsstufe einordnenZeitrahmen, Absichtsstufe
„Arbeiten Sie schon mit einem Makler zusammen?“Vertragsbindung erkennenMaklervertrag ja/nein, Vertragsende
„Was wäre für Sie der nächste sinnvolle Schritt?“Terminziel gemeinsam festlegenWunschtermin oder Wiedervorlage

Welche Formulierungen vermeiden Druck?

Druckfrei klingt ein Anruf, wenn Sie Optionen anbieten, Zeit lassen und keine Zusagen verlangen. Ersetzen Sie Aufforderungen durch Fragen und Behauptungen durch Angebote. Die Tabelle stellt fünf Gesprächssituationen mit einer druckvollen und einer besseren Formulierung gegenüber.

Manche Telefonleitfäden empfehlen Zustimmungsfragen als Gesprächstrick, etwa die Frage, ob man „gleich zum Punkt kommen“ dürfe (Abruf 03.11.2026). Beim Rückruf auf eine Anfrage ist das nicht nötig, weil der Eigentümer das Gespräch durch seine Anfrage selbst angestoßen hat. Fragen Sie stattdessen ehrlich nach der Zeit.

Formulierungen im Erstanruf: statt Druck besser so
SituationStatt (druckvoll)Besser
Zeit„Ich brauche jetzt zehn Minuten von Ihnen.“„Haben Sie jetzt kurz Zeit, oder rufe ich zu einem anderen Zeitpunkt zurück?“
Termin„Wann kann ich bei Ihnen vorbeikommen?“„Wenn Sie möchten, schauen wir uns die Immobilie gemeinsam an. Passt Ihnen Dienstag oder Donnerstag besser?“
Preis„Das Haus ist locker so und so viel wert.“„Eine Einschätzung gebe ich Ihnen nach der Besichtigung, damit sie auf Daten beruht und nicht auf einer Schätzung am Telefon.“
Mehrere Makler„Die anderen Makler machen das nicht so gut.“„Ich verstehe, dass Sie vergleichen. Welche Fragen sollen Ihnen die Anbieter beantworten?“
Zögern„Überlegen Sie nicht zu lange, der Markt ändert sich schnell.“„Kein Problem. Soll ich mich später noch einmal melden, oder möchten Sie das lieber nicht?“

Wie beenden Sie den Anruf mit einem Terminziel?

Beenden Sie den Anruf mit einem vereinbarten nächsten Schritt: einem Termin mit Datum und Uhrzeit, einer Wiedervorlage mit Grund oder einer klaren Absage. Ein Anruf ohne nächsten Schritt endet im Nichts, auch wenn er freundlich war.

Fassen Sie das Gespräch in zwei bis drei Sätzen zusammen, damit der Eigentümer Fehler korrigieren kann, und nennen Sie, was als Nächstes geschieht. Erst danach verabschieden Sie sich. Tragen Sie das Ergebnis noch während oder direkt nach dem Anruf ins CRM ein, solange die Wörter des Eigentümers frisch sind.

  • Termin: Datum, Uhrzeit, Ort, Ansprechpartner und gewünschte Unterlagen (Liste im Ratgeber Erstgespräch mit Eigentümern) nennen
  • Bestätigung: Termin am selben Tag schriftlich bestätigen, aber nur über einen Kanal, für den eine Einwilligung vorliegt
  • Wiedervorlage: Datum, Grund und Kanal im CRM eintragen, wenn der Eigentümer noch nicht entscheiden will
  • Absage: freundlich beenden, Grund notieren und die Kontaktsperre eintragen, wenn der Eigentümer keine weitere Ansprache wünscht

Was tun bei Mailbox und Nichterreichen?

Hinterlassen Sie auf der Mailbox nur Ihren Namen, Ihr Büro, eine Rückrufnummer und einen neutralen Anlass. Nennen Sie weder Adresse noch Preisvorstellung noch Verkaufsabsicht, denn Dritte können die Nachricht mithören. Das ist eine redaktionelle Empfehlung zum Schutz der Privatsphäre des Eigentümers.

Ein Beispiel für den Mailbox-Text: „Guten Tag Frau Muster, hier ist [Name] vom Maklerbüro [Büro]. Sie haben heute eine Anfrage gestellt. Ich versuche es heute noch einmal; Sie erreichen mich auch unter [Nummer]. Auf Wiederhören.“

Die Abstände weiterer Versuche in den ersten 48 Stunden und die Kanalwahl beschreibt der Ratgeber Leads nachfassen. Schreiben Sie nach einem Fehlversuch nur über einen Kanal, für den die Einwilligung vorliegt, und halten Sie jeden Versuch mit Datum und Uhrzeit im CRM fest.

Wie reagieren Sie auf typische Situationen im Erstanruf?

Auf typische Situationen im Erstanruf reagieren Sie mit einer Rückfrage, einem Angebot und einem Eintrag im CRM. Die Tabelle zeigt sechs Situationen. Einwände zu Provision und Preis behandelt ein eigener Ratgeber zur Einwandbehandlung, der folgt.

Bleiben Sie bei jeder Situation beim Anlass der Anfrage. Wer im Rückruf zusätzliche Leistungen anbietet, verlässt den Rahmen des Rückrufs (siehe Abschnitt zum Recht).

Typische Situationen im Erstanruf und passende Reaktionen
SituationReaktion im GesprächEintrag im CRM
„Woher haben Sie meine Nummer?“Anfrage, Datum und Quelle nennen; anbieten, die Daten auf Wunsch zu löschenQuelle, Reaktion des Eigentümers
„Ich habe keine Anfrage gestellt.“Entschuldigen, Daten nicht weiter nutzen, Vorgang bei gekauften Leads dem Anbieter meldenLead als nicht echt markiert, Kontaktsperre
„Ich wollte nur den Wert wissen.“Absichtsstufe Information: Werteinschätzung anbieten, keinen Verkaufsdruck aufbauenAbsichtsstufe, Wiedervorlage
„Ich habe schon einen Makler.“Fragen, ob der Maklervertrag aktiv ist und bis wann; bei aktiver Bindung höflich beendenMaklervertrag ja, Vertragsende
„Jetzt passt es gerade nicht.“Rückrufzeit vereinbaren und nicht verhandelnRückruftermin mit Datum und Uhrzeit
„Schicken Sie mir erst Unterlagen.“Kurzen Überblick per E-Mail nur über erlaubten Kanal senden und einen Terminvorschlag beilegenVersand, Wiedervorlage

Was ist rechtlich beim Erstanruf zu beachten?

Werbeanrufe bei Verbrauchern sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig; gegenüber sonstigen Marktteilnehmern genügt eine zumindest mutmaßliche Einwilligung. Werbung ist außerdem unzulässig, wenn erkennbar ist, dass der Angesprochene sie nicht wünscht (§ 7 Abs. 1 Satz 2 UWG).

Ob ein Rückruf auf eine Anfrage als Werbung gilt, hängt vom Formulartext und vom Gesprächsinhalt ab. § 7 UWG enthält keine ausdrückliche Regel für Rückrufe auf Anfragen. Der Rückruf, um den der Eigentümer gebeten hat, ist etwas anderes als eine zusätzliche Werbebotschaft für weitere Leistungen. Bei gekauften Leads zählt der Wortlaut der Einwilligung: Prüfen Sie vor dem Anruf, ob er Ihr Büro oder einen Kreis von Maklern erfasst, zu dem Sie gehören, und welche Kanäle er nennt. Lassen Sie Formulare und Abläufe im Einzelfall rechtlich prüfen.

Wer gegenüber Verbrauchern mit einem Telefonanruf wirbt, muss die vorherige ausdrückliche Einwilligung zum Zeitpunkt der Erteilung angemessen dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren; die Frist beginnt nach jeder Verwendung der Einwilligung neu (§ 7a Abs. 1 und 2 UWG). Das Bußgeld beträgt bis zu 300.000 Euro für Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung und bis zu 50.000 Euro für Verstöße gegen die Dokumentationspflicht (§ 20 Abs. 2 UWG).

Informationspflichten nach der DSGVO: Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, etwa bei einem Lead über einen Anbieter, teilt der Verantwortliche ihr unter anderem Zwecke, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und die Quelle der Daten mit (Art. 14 Abs. 1 und 2 DSGVO). Soll die Person angesprochen werden, geschieht das spätestens zum Zeitpunkt der ersten Mitteilung an sie (Art. 14 Abs. 3 Buchst. b DSGVO). Das gilt nicht, soweit die Person die Informationen schon hat (Art. 14 Abs. 5 Buchst. a DSGVO). Auf das Widerspruchsrecht gegen Direktwerbung muss die Person spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation ausdrücklich, verständlich und getrennt von anderen Informationen hingewiesen werden (Art. 21 Abs. 4 DSGVO). Wie Sie das im Anruf und in einer begleitenden Datenschutzinformation umsetzen, klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Ihrer Rechtsberatung.

Wer der Verarbeitung für Direktwerbung widerspricht, darf zu diesem Zweck nicht mehr kontaktiert werden (Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO). Tragen Sie Widersprüche und Absagen im CRM als Kontaktsperre für alle Sequenzen ein.

Zeichnen Sie Anrufe nicht ohne klare Befugnis auf: Wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt, wird nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Holen Sie vor einer Aufzeichnung die ausdrückliche Einwilligung des Gesprächspartners ein oder verzichten Sie auf die Aufnahme und arbeiten Sie mit Notizen.

Diesen Abschnitt hat (Geschäftsführer der Einfach zum Angebot GmbH) am geprüft. Keine Rechtsberatung.

Was ist bei gekauften und vorqualifizierten Leads anders?

Bei vorqualifizierten Leads bestätigen Sie im Erstanruf die Angaben aus der Übergabe, statt sie neu abzufragen. Formulieren Sie die Fragen als Bestätigung, zum Beispiel „Bei der Anfrage wurde notiert, dass Sie Eigentümer sind. Stimmt das noch?“ Das spart dem Eigentümer eine Wiederholung und zeigt, dass Sie die Anfrage gelesen haben.

So läuft es bei der Betreiberin dieser Website (Angabe der Einfach zum Angebot GmbH, Stand Oktober 2026): Anfragende werden etwa eine Minute nach der Anfrage zurückgerufen. Das Qualifizierungsgespräch dauert im Schnitt ca. 10 Minuten und klärt, ob die Person Eigentümer oder Entscheider ist, ob kein aktiver Maklervertrag besteht oder ein bestehender Vertrag innerhalb der nächsten 30 Tage kündbar ist und ob sie nur den Preis erfahren oder wirklich verkaufen möchte. Die Betreiberin ist selbst Lead-Anbieter; die Angaben sind keine unabhängige Prüfung.

Ihr Erstanruf ersetzt das Qualifizierungsgespräch des Anbieters nicht: Der Eigentümer kennt Sie noch nicht. Bei geteilten Leads erhalten mehrere Makler dieselbe Anfrage, und der Eigentümer kann bereits angerufen worden sein. Fragen Sie in diesem Fall, was er bisher besprochen hat, und heben Sie sich durch einen klaren Ablauf und einen konkreten Termin ab. Aktuelle Angebote der Betreiberin stehen unter /leads-anfragen/.

Wie messen und verbessern Sie Ihren Leitfaden?

Messen Sie den Leitfaden mit drei Werten: der Erreichbarkeitsquote, der Terminquote je erreichtem Gespräch und den häufigsten Absagegründen. Wer die Werte nicht trennt, erkennt nicht, ob das Problem beim Erreichen, beim Gespräch oder beim Angebot liegt.

Beispiel (fiktive Zahlen): Ein Büro bearbeitet 40 Eigentümer-Leads. 24 Eigentümer werden erreicht, das sind 60 Prozent. Aus den 24 Gesprächen entstehen 9 Termine, das sind 37,5 Prozent der erreichten Gespräche und 22,5 Prozent aller Leads. Fällt die Erreichbarkeitsquote, helfen Anrufzeiten und Kontaktversuche. Fällt die Terminquote, helfen Gesprächseröffnung und Terminvorschlag.

Sichten Sie die Notizen regelmäßig, etwa monatlich, und passen Sie Fragen und Formulierungen an. Ersetzen Sie Formulierungen, die oft zu Absagen führen, und behalten Sie die, die zu Terminen führen. Das ist eine redaktionelle Empfehlung ohne Studienbeleg.

  • Erreichbarkeitsquote: erreichte Eigentümer geteilt durch bearbeitete Leads
  • Terminquote: vereinbarte Termine geteilt durch erreichte Eigentümer
  • Absagegründe: Kategorien wie schon Makler, kein Verkauf geplant, falscher Kontakt, kein Interesse
  • Zeit vom Eingang der Anfrage bis zum ersten Kontaktversuch (siehe Ratgeber Leads nachfassen)

Welche Fehler verderben den Erstanruf?

Sieben Fehler verderben den Erstanruf am häufigsten: Vorlesen statt Zuhören, ein Preis am Telefon, zu viele Fragen, kein Terminziel, späte Notizen, zusätzliche Werbung und ein Anruf ohne Blick auf Einwilligung und Kanal. Alle sieben lassen sich mit dem Fünf-Takt-Leitfaden vermeiden.

  • Vorlesen: Der Eigentümer hört den Ablesetext und antwortet knapp. Halten Sie Stichworte statt Sätze bereit.
  • Preis am Telefon: Eine genannte Zahl bleibt im Kopf des Eigentümers. Bieten Sie den Termin an.
  • Verhör: Mehr als die sechs Fragen erzeugen Abwehr. Heben Sie den Rest für den Termin auf.
  • Kein Terminziel: Ohne Datum bleibt der Anruf folgenlos. Schlagen Sie zwei Termine vor.
  • Späte Notizen: Details verschwimmen. Tragen Sie die Antworten während oder direkt nach dem Anruf ein.
  • Zusätzliche Werbung: Ein Rückruf mit weiterer Werbebotschaft verlässt den Anlass der Anfrage.
  • Kanal und Einwilligung ungeprüft: Prüfen Sie vor dem ersten Anruf Einwilligungstext und erlaubte Kanäle.

Häufige Fragen

Was ist ein Gesprächsleitfaden für den Erstanruf?

Ein Gesprächsleitfaden für den Erstanruf ist ein kurzer Ablaufplan für den Rückruf bei einem Eigentümer, der eine Anfrage gestellt hat. Er legt Reihenfolge, Ziel und Formulierungsbausteine fest und lässt Raum für die Antworten. Der Fünf-Takt-Leitfaden gliedert den Anruf in Anlass nennen, Zeit klären, Fragen stellen, nächsten Schritt festlegen und dokumentieren.

Was ist der Unterschied zwischen Gesprächsleitfaden und Skript?

Ein Skript gibt Sätze wörtlich vor, ein Gesprächsleitfaden gibt Ziele, Reihenfolge und Bausteine vor. Beim Rückruf auf eine Eigentümeranfrage passt der Leitfaden besser, weil der Eigentümer eine persönliche Antwort erwartet und der Makler auf die Antworten reagieren muss.

Was sagen Makler in den ersten Sätzen des Erstanrufs?

Der Makler nennt seinen Namen, sein Büro und den Anlass der Anfrage und fragt danach, ob der Eigentümer jetzt kurz Zeit hat. Bei gekauften Leads nennt er die Quelle ehrlich und behauptet weder eine Empfehlung noch eine frühere Bekanntschaft.

Welche Fragen stellen Makler im Erstanruf bei Eigentümer-Leads?

Sechs Fragen genügen: Eigentümerstatus und Entscheider, Objekt und Standort, Anlass der Anfrage, Zeitrahmen, bestehende Maklerbindung und der gewünschte nächste Schritt. Fragen zu Preisvorstellung und Provision sparen Makler für den Termin auf.

Was tun Makler, wenn der Eigentümer nicht ans Telefon geht?

Der Makler hinterlässt auf der Mailbox nur Name, Büro, Rückrufnummer und einen neutralen Anlass, ohne Adresse, Preis oder Verkaufsabsicht. Weitere Versuche folgen nach einem festen Zeitplan, jeder Versuch wird im CRM mit Datum und Uhrzeit festgehalten. Die Abstände beschreibt der Ratgeber Leads nachfassen.

Dürfen Makler einen Eigentümer nach dessen Anfrage anrufen?

Werbeanrufe bei Verbrauchern verlangen nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Ob ein Rückruf auf eine Anfrage als Werbung gilt, hängt vom Formulartext und vom Gesprächsinhalt ab; § 7 UWG enthält dafür keine ausdrückliche Regel. Der Ratgeber ist keine Rechtsberatung, lassen Sie Abläufe im Einzelfall prüfen.

Dürfen Makler Telefonate mit Eigentümern aufzeichnen?

Wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt, macht sich nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar. Makler holen deshalb vor einer Aufzeichnung die ausdrückliche Einwilligung des Gesprächspartners ein oder verzichten auf die Aufnahme und arbeiten mit Notizen.

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